Unter zahnärztlicher Chirurgie versteht man operative Eingriffe in der Mundhöhle, die in der Praxis in örtlicher Betäubung ambulant durchgeführt werden.
Entfernung von Weisheitszähnen, entzündeten Wurzelspitzen, Kieferzysten und fortgeschrittener Parodontose fallen in das Gebiet der zahnärztlichen Chirurgie. Die meisten dieser chirurgischen Eingriffe werden unter örtlicher Betäubung ambulant durchgeführt. Natürlich werden bestimmte Eingriffe auch unter Vollnarkose vorgenommen. Es gilt hier jedoch abzuwägen ob der zahnärztlich-chirurgische Eingriff so stark das Wohlbefinden beinträchtigt, dass es das Narkoserisiko aufhebt.
